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Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2008 · Quelle: Findok

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0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Im innergemeinschaftlichen Verkehr bestehen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Obst, Holz, Saatgut, Erde und Kompost keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.