BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2008 · Quelle: Findok
1.1.4. Saatgut (Samen) Unter Samen sind gemäß § 2 Z 1 des Pflanzenschutzgesetzes 1995 Samen im botanischen Sinn zu verstehen, außer solchen, die nicht zur Aussaat bestimmt sind.