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Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2008 · Quelle: Findok

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3.4. Reiseverkehr Die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes 1995, insbesondere die Einfuhrverbote und die Zeugnispflicht, sind auch im Reiseverkehr mit der notwendigen Strenge anzuwenden. Als wichtige Beispiele seien hier angeführt: Bonsaipflanzen (der verbotenen Gattungen) aus außereuropäischen Ländern, Zitruspflanzen, Zweige und Blätter von Zitruspflanzen, Weinreben und Weinblätter.