← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2008 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

2.9. Einfuhr von gebrauchten Landmaschinen und Geräten Bei der Einfuhr von gebrauchten Landmaschinen und Geräten mit Bestimmungsort in Finnland, Frankreich (Bretagne), Irland, Litauen, Portugal (Azoren) und im Vereinigten Königreich von Großbritannien (Nordirland) müssen diese Waren frei von Erd- und Pflanzenresten sein.