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Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2008 · Quelle: Findok

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    0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Obst, Holz, Saatgut, Erde und Kompost anzuwendenden Beschränkungen sind: 1. das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 1995); 2. die Verordnung über Maßnahmen gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzverordnung), BGBl. Nr. 253/1996; 3. die Verordnung über Eintrittstellen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 (Eintrittstellen-Verordnung 2004), BGBl. II Nr. 186/2004; 4. Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG), BGBl. I Nr. 63/2002.