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Arbeitsrichtlinie Vorläuferstoffe (VB-0221)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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    0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Vorläuferstoffen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1. die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern; 2. die Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Drogenausgangsstoffe und zur Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern; 3. das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Substanzen und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG), BGBl. I Nr. 112/1997. [1] )