BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2007 · Quelle: Findok
3. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung 3.1. Agrarzoll Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in den einzelnen Marktorganisationen finden die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs Anwendung.