7.25.2. VO 2008/97 - Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei Verordnung (EG) Nr. 2008/97 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl und bestimmten anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1997/de_1997R2008_do_001.pdf (1) Der Drittlandszollsatz wird bei der Einfuhr von anderem als raffiniertem Olivenöl der KN-Codes 1509 10 und 1510 0010, das vollständig in der Türkei gewonnen und unmittelbar aus diesen Ländern in die Gemeinschaft befördert wird um 10 % gesenkt (im TARIC in der Präferenzspalte bereits berücksichtigt). (2) Als Ausführer gilt die Person, die in der Bescheinigung ATR.1 bezeichnet ist. (3) Bei der Einfuhr von behandeltem Olivenöl des KN-Codes 1509 9000 aus der Türkei das vollständig in diesem Land gewonnen und unmittelbar in die Gemeinschaft verbracht worden ist, wird der geltende Zollsatz für Olivenöl der KN-Codes um 5 % vermindert (im TARIC in der Präferenzspalte bereits berücksichtigt).
