7.8.2. VO 327/98 - Zollkontingente für Reis und Bruchreis Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1998/de_1998R0327_do_001.pdf (1) Bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr ist neben den allgemeinen Bestimmungen nach Abschnitt 5. Folgendes zu beachten: Bei der Abschreibung auf der Einfuhrlizenz ist in Feld 30 die Verpackungsgröße der eingeführten Mengen mit dem Vermerk "Verpackung unter 5 kg" bzw. "Verpackung über 5 kg" anzugeben.
