7.5.2. VO 2336/2003 - Lizenzregelung Alkohol Verordnung (EG) Nr. 2336/2003 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 670/2003 des Rates mit besonderen Maßnahmen für den Markt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (ABl. Nr. L 346/19 vom 30.12.2003). http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_346/l_34620031231de00190025.pdf Für die Einfuhr die Einfuhr von Erzeugnissen dieser Handelsregelung ist eine Einfuhrlizenz erforderlich. Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass in Feld 20 der Einfuhrlizenz der cif-Einfuhrpreis einzutragen ist. Der Eintrag in diesem Feld ist jedoch nicht Pflicht und ist auch mit dem in der Anmeldung angegebenen Zollwert nicht abzugleichen.
