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Arbeitsrichtlinie "Vorübergehende Verwendung Beförderungsmittel" (ZK-1375)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.03.2015 · Quelle: Findok

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4.3. Ausgetauschte Teile Bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten ausgetauschte schadhafte Teile und neue Ersatzteile, die sich als schadhaft oder beschädigt erweisen, müssen eine neue zulässige zollrechtliche Bestimmungen erhalten (früher Art. 738 ZK-DVO). Altöle und anderes Kleinmaterial ist dabei zu vernachlässigen und gelten als in den zollrechtlich freien Verkehr überführt.