4.3. Ausgetauschte Teile Bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten ausgetauschte schadhafte Teile und neue Ersatzteile, die sich als schadhaft oder beschädigt erweisen, müssen eine neue zulässige zollrechtliche Bestimmungen erhalten (früher Art. 738 ZK-DVO). Altöle und anderes Kleinmaterial ist dabei zu vernachlässigen und gelten als in den zollrechtlich freien Verkehr überführt.
