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Arbeitsrichtlinie "Vorübergehende Verwendung Beförderungsmittel" (ZK-1375)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.03.2015 · Quelle: Findok

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5.3. Reit- oder Zugtiere und Gespanne 5.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Es gelten die Bestimmungen für Straßenfahrzeuge zum eigenen Gebrauch (siehe Abschnitt 5.2.) 5.3.1.1. Beendigungsfrist Art. 562 lit. c 3. Anstrich ZK-DVO Die Frist zur Beendigung des Verfahrens beträgt 6 Monate.