5.3. Reit- oder Zugtiere und Gespanne 5.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Es gelten die Bestimmungen für Straßenfahrzeuge zum eigenen Gebrauch (siehe Abschnitt 5.2.) 5.3.1.1. Beendigungsfrist Art. 562 lit. c 3. Anstrich ZK-DVO Die Frist zur Beendigung des Verfahrens beträgt 6 Monate.
