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Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.07.2026 · Quelle: Findok

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3.5. Durchfuhrverbote Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der Suchtgiftverordnung ist die Durchfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 in Briefsendungen jeder Art verboten (dieses Verbot gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2).