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Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.07.2026 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Suchtmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Einzige Suchtgiftkonvention, BGBl. Nr. 531/1978; 2.das Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe, BGBl. III Nr. 148/1997; 3.das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG), BGBl. I Nr. 112/1997; 4.die Verordnung über den Verkehr und die Gebarung mit Suchtgiften (Suchtgiftverordnung - SV), BGBl. II Nr. 374/1997; 5.die Verordnung über den Verkehr und die Gebarung mit psychotropen Stoffen (Psychotropenverordnung - PV), BGBl. II Nr. 375/1997; 6.die Verordnung über die Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) bezüglich der Suchtgifte (Suchtgift-Grenzmengenverordnung - SGV), BGBl. II Nr. 377/1997; 7.die Verordnung über die Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) bezüglich der psychotropen Stoffe (Psychotropen-Grenzmengenverordnung - PGV), BGBl. II Nr. 378/1997. (2) Da die Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Suchtmittel sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gelten, hat der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT) und das dazu ausgehandelte Austrittsabkommen Großbritannien und Nordirland auf diese Beschränkungen keine Auswirkungen.