2. Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt Die in der Anlage 1 und der Anlage 2 angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen im Zeitpunkt der Verbringung nach Österreich (siehe auch Abschnitt 1.2.). Bei Nichtunionswaren sind die Einfuhrbeschränkungen daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten.
