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Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.07.2026 · Quelle: Findok

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5.2. Abschreibung von Einfuhrbewilligungen Im Warenverkehr innerhalb der Union bleibt die ansonsten für die zollamtliche Abfertigung bestimmte (schraffierte) Spalte "Zollabfertigung" auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung leer. Das Blatt 3 der Einfuhrbewilligung ist durch den Empfänger zusammen mit allenfalls miteingelangten Ausfuhrbewilligungen des Versandlandes dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung IX/A/9, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, zu übersenden.