4.5. Zolltarif und Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise 7040 Bewilligung nach dem Suchtmittelgesetz siehe Abschnitt 4.2. 7043 Bestätigung des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchtmittel siehe Abschnitt 6.1.4. und Abschnitt 6.2.4. 7059 Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.1.1., Abschnitt 6.1.2., Abschnitt 6.1.3., Abschnitt 6.1.5., Abschnitt 6.1.6., Abschnitt 6.2.1., Abschnitt 6.2.2, Abschnitt 6.2.3., Abschnitt 6.2.5. und Abschnitt 6.2.6. oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.5. und Anlage 3
