Anhang V V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz): N-Äthyl MDA 25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe Brolamfetamin, DOB Cathinon 2C-B 25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe DET DMA DMHP DMT DOC DOET Eticyclidin, PCE Etryptamin N-Hydroxy MDA 25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe Levamphetamin 1) (+)-Lysergid, LSD, LSD-25 MDMA Mescalin Methcathinon 4-Methylaminorex MMDA Parahexyl PMA Psilocin, Psilotin Psilocybin Rolicyclidin, PHP, PCPY STP, DOM Tenamfetamin, MDA Tenocyclidin, TCP Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten TMA die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt __________________________ 1) Druckfehler in der Verordnung: Levamphetamin (Levamfetamin) ist im Anhang IV der Suchtgiftverordnung enthalten. V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz): ADB-CHMINACA 5-(2-Aminopropyl)indol 3-Chlor-Methcathinon, 3-CMC 2C-I 2C-T-2 2C-T-7 Benzylpiperazin (BZP) CUMYL-4CN-BINACA 4F-MDMB-BICA MBDB MDE 4-Methylamphetamin 4-Methyl-Methcathinon 3-Methyl-Methcathinon, 3-MMC 4-MTA PMMA TMA-2 THCA die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
