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Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.07.2026 · Quelle: Findok

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3.6. Zolltarif und Codierungen im elektronischen Abfertigungssystem (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise 7044 Ausfuhrbewilligung des Versandlandes - Suchtmittel siehe Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2.