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Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.07.2026 · Quelle: Findok

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1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht in das Ausland verbracht werden sollen.