7.8. Wertgrenzen Für die Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in die Landeswährungen der Mitgliedstaaten gilt der Euro-Kurs der jeweiligen Landeswährung am ersten Arbeitstag des Monats Oktober 1999. Werden die Erzeugnisse in der Währung eines anderen Mitgliedstaates in Rechnung gestellt, so erkennt das Einfuhrland den von den betreffenden Mitgliedstaaten mitgeteilten Betrag an. Rechnungserklärung: 6.000 EURO Privateinfuhren durch Reisende: 1.200 EURO Waren in privaten Kleinsendungen 500 EURO
