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Arbeitsrichtlinie ÜLG "Überseeische Länder und Gebiete" (UP-3700)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 07.01.2013 · Quelle: Findok

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  7.3.5. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit von Präferenznachweisen beträgt zehn Monate. Die der Ausfuhrbescheinigung EXP beträgt vier Monate.