7.7.2. Bei Abweichung von der Ursprungsregel Wurden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 für Waren, bei denen die Abweichung von der Ursprungsregel in Anspruch genommen worden ist, ausgestellt, dann müssen sie im Feld 7 folgenden Vermerk tragen: "Abweichung - Beschluss Nr. XX/JJ" Siehe auch Abschnitt 4.5. in diesen Besonderen Bestimmungen.
