7. Präferenznachweise 7.1. Grundsätzliches Präferenznachweise sind die in den AKP-Staaten oder in der Gemeinschaft ausgestellten: 1) von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 betreffend eine konkrete Sendung 2) Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), die innerhalb der Wertgrenze von 6000 EURO, (siehe Abschnitt 7.8.) von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" ausgestellt werden kann.
