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Arbeitsrichtlinie "AKP-Abkommen" (UP-3600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.03.2003 · Quelle: Findok

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  7.2. Nähere Erläuterungen Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den AKP-Staaten in den Amtssprachen der EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt werden.