BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.03.2003 · Quelle: Findok
7.3.5. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit von Präferenznachweisen beträgt zehn Monate. Siehe außerdem UP-3600 Abschnitt 7.10.2. in diesen Besonderen Bestimmungen.