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Arbeitsrichtlinie "AKP-Abkommen" (UP-3600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.03.2003 · Quelle: Findok

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  8.8.3. Begründete Zweifel Beispiele: Die Unterschrift des Ausführers fehlt (dies gilt nicht für Erklärungen auf Rechnungen oder auf Handelspapieren, die von ermächtigten Ausführern ausgestellt werden, sofern die Bestimmungen diese Möglichkeit vorsehen), Die Unterschrift der Behörde, die die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 ausgestellt hat, oder das Ausstellungsdatum fehlt. Die Erzeugnisse, ihre Verpackungen oder Begleitpapiere deuten auf einen anderen als den auf der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 angegebenen Ursprung hin. Aus den Angaben auf der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 geht hervor, dass die Be- oder Verarbeitungsvorgänge für den Erwerb der Ursprungseigenschaft nicht ausreichen. Der für den Sichtvermerk verwendete Stempel weicht von dem übermittelten Musterabdruck ab. Verfahrensweise Die Bescheinigung wird den Ausstellungsbehörden unter Angabe der Gründe zur Nachprüfung zurückgesandt. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse ergreifen die Zollbehörden alle für notwendig erachteten Maßnahmen, um die Entrichtung der fälligen Zölle sicherzustellen.