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Arbeitsrichtlinie "Libanon" (UP-3470)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.01.2010 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EG oder Libanons Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der EG angewendet wird sowie das Gebiet Libanons.