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Arbeitsrichtlinie "Libanon" (UP-3470)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.01.2010 · Quelle: Findok

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4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EG - Libanon sind im Protokoll Nr. 4 des Abkommens enthalten (siehe auch Abschnitt 11).