4.3. Ursprung durch Kumulierung 4.3.4. Möglichkeit der Kumulierung Eine Kumulierung ist nur mit Ursprungserzeugnissen möglich. Vormaterialien, die bereits Ursprungserzeugnisse eines Vertragspartnerlandes der Präferenzzone sind und als solche bereits mit Präferenznachweis eingeführt wurden, brauchen - im Gegensatz zu Drittlandsmaterialien - nicht mehr ausreichend bearbeitet werden. Andorra Erzeugnisse der Kapitel 25 bis 97 HS mit Ursprung (im Sinne des Protokolls Nr. 4) in Andorra werden von Libanon als Ursprungserzeugnisse der EG anerkannt. San Marino Erzeugnisse mit Ursprung (im Sinne des Protokolls Nr. 4) in der Republik San Marino in Andorra werden von Libanon als Ursprungserzeugnisse der EG anerkannt.
