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Arbeitsrichtlinie "Libanon" (UP-3470)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.01.2010 · Quelle: Findok

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6. Zollrückvergütung Achtung: Das Verbot der Zollrückvergütung gilt erst ab 1. März 2009 Bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die in UP-3000 Abschnitt 6 von beschriebenen Bestimmungen nicht zu beachten.