BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.01.2010 · Quelle: Findok
6. Zollrückvergütung Achtung: Das Verbot der Zollrückvergütung gilt erst ab 1. März 2009 Bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die in UP-3000 Abschnitt 6 von beschriebenen Bestimmungen nicht zu beachten.