← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "Libanon" (UP-3470)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.01.2010 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

7. Präferenznachweise 7.1. Grundsätzliches Präferenznachweise gemäß den Ursprungsregeln sind: EUR. 1 1) die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 betreffend eine konkrete Sendung Rechnungserklärung 2) die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung") die unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird, oder die innerhalb bestimmter Wertgrenzen von jedem Ausführer ausgestellt werden kann. Übergangsregelung: Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 und Formblätter EUR. 2 die noch im Rahmen des alten Abkommens von 1978 augestellt wurden sind nur mehr bis zum 1. März 2004 anzunehmen.