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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok

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17.2 Antrag des Steuerpflichtigen (§ 63 Abs. 1 EStG 1988) 1043 Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen (niedrigeren) Freibetrag beantragen oder bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten. Ein von den Freibeträgen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides abweichender höherer Freibetrag kann - ausgenommen gemäß § 63 Abs. 3 EStG 1988 - nicht beantragt werden.