BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988) 100 Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.