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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok

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5.1.3 Durchlaufende Posten 236 Beträge, die im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers oder eines Dritten verausgabt werden, sind keine Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 EStG 1988). Siehe auch § 26 Z 2 EStG 1988. Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern ersetzt, liegen keine Werbungskosten vor.