BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
12.8.22 Künstliche Befruchtung 904 Die Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn diese gemäß § 2 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zulässig ist.