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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok

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41.2 Abgabenerklärung (§ 108g Abs. 3 EStG 1988) 1376 Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 kundgemachte Abgabenerklärung (Lager Nr. E 108g). 1377 Die Abgabenerklärung hat die Höhe der Beiträge, für die die Prämienerstattung beantragt wird, und die Widmung über die Bindung dieser Beiträge zu enthalten. In der Abgabenerklärung muss auch die Sozialversicherungsnummer (§ 30c ASVG) des Antragstellers angegeben werden. Wurde eine solche Sozialversicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum des Antragstellers anzuführen.