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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok

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33a.5 Außergewöhnliche Belastung 1241k Die § 34 und 35 EStG 1988 sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.