41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) 1372 Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so steht die staatliche Prämie ohne zeitliche Begrenzung zu. Das Erfordernis der zehnjährigen Mindestbindungsfrist muss in diesen Fällen immer gegeben sein.
