BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
3.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988) 92k Siehe zu den pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen Vereinsrichtlinien 2001 Rz 774a ff. Siehe auch Beispiel Rz 10092k. Randzahl 92l: derzeit frei