BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
12.8.14 Geschäftsführerhaftung 896a Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).