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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok

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12.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge 863 12.5.4.1 Behinderte Freibetrag Behinderte ohne Pflegegeld Behinderte mit Pflegegeld Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25% und mehr ja nein *) Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung ja ja Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung ja ja Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei Gehbehinderung ja ja Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung ja ja *) wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde. 864 12.5.4.2 Behinderte Kinder   Behinderung mindestens 25% ohne erhöhte Familienbeihilfe Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe und mit Pflegegeld Pauschaler Freibetrag je nach Grad der Behinderung gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 ja nein nein Pauschaler Freibetrag von 262 Euro nein ja ja (gekürzt um Pflegegeld) Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung ja nein nein Freibetrag für eigenes KFZ nein nein nein Freibetrag für Taxikosten nein nein nein Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung ja ja ja Schulgeld für Behindertenschule oder Behindertenwerkstätte ja ja ja