40.10.2 Übertragung in das neue System der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
1353
Eine Übertragung der angesparten Beträge im Sinne des § 108a EStG 1988 in das System der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 ist zulässig (siehe auch Rz 1374).