41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003 1370 Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein Optionsrecht, die Vertragsdauer an Stelle des 62. Lebensjahres bis zum Eintritt des gesetzlichen Pensionsalters zu ändern.
