BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
33a.4 Sonderausgaben 1241j Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist letztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.