BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.12.2025 · Quelle: Findok
12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen 12.8.1 Adoption 885 Kosten der Adoption eines Kindes sind in Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (VwGH 06.06.2011, 2007/13/0150).