9.2b.10 Abschließende Beispiele 3860s Angaben in 1000 Euro, Einlagen sind jeweils "betriebsnotwendig", Sonderausgaben werden vernachlässigt. Jahr 2004: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Gewinn: 300), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+250), Entnahmen 260, Einlagen 40 Eigenkapitalanstieg: Laufender Gewinn (Gw) 300 Entnahmen -260 Betriebsnotwendige Einlagen +40 Eigenkapitalanstieg 80 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw 300 Einkünfte aus VuV 250 Gesamtbetrag der Einkünfte 550 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz (angenommen 48%) 470 Mit dem Hälftesteuersatz (24%) 80 (Eigenkapitalanstieg) Nachversteuerungshängigkeit (aus 2004) besteht bis 2011 für 80. Jahr 2005: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Verlust: 200), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+400), Entnahmen 70, Einlagen 120 Eigenkapitalanstieg: Laufender Verlust (Gw) 0 Entnahmen -70 Betriebsnotwendige Einlagen +120 Eigenkapitalanstieg 50 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw -200 Einkünfte aus VuV +400 Gesamtbetrag der Einkünfte +200 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz (angenommen 42%) 200 Mit dem Hälftesteuersatz (21%) 0 (da kein Gewinn vorhanden) Nachversteuerungshängigkeit: Bis 2011 für 80 (aus 2004) Jahr 2006: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Gewinn: 50), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+170), Entnahmen 10, Einlagen 80 Eigenkapitalanstieg: Laufender Gewinn (Gw) 50 Entnahmen -10 Betriebsnotwendige Einlagen +80 Eigenkapitalanstieg 120 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw +50 Einkünfte aus VuV +170 Gesamtbetrag der Einkünfte +220 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz (angenommen 40%) 170 Mit dem Hälftesteuersatz (20%) 50 (Eigenkapitalanstieg, maximal Gewinn) Nachversteuerungshängigkeit (aus 2006) besteht bis 2013 für 50. Nachversteuerungshängigkeit: Bis 2011 für 80 (aus 2004) Bis 2013 für 50 (aus 2006) Jahr 2007: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Gewinn: 120), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (-280), Entnahmen 80, Einlagen 30 Eigenkapitalanstieg: Laufender Gewinn (Gw) 120 Entnahmen -80 Betriebsnotwendige Einlagen +30 Eigenkapitalanstieg 70 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw +120 Einkünfte aus VuV -280 Gesamtbetrag der Einkünfte -160 Mangels eines positiven Gesamtbetrages der Einkünfte kann die Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden. Jahr 2008: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Gewinn: 30), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+110), Entnahmen 130, Einlagen 10 Eigenkapitalabfall: Laufender Gewinn (Gw) 30 Entnahmen -130 Betriebsnotwendige Einlagen +10 Eigenkapitalabfall 90 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw +30 Einkünfte aus VuV +110 Gesamtbetrag der Einkünfte +140 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz 140 Nachversteuerung von 80 (aus 2004) mit 24% (Halbsatz aus 2004) ….Steuer aus Nachverst.: 19,2 Nachversteuerung von 10 (aus 2006) mit 20% (Halbsatz aus 2005) ....Steuer aus Nachverst.: 2,0 Steuer aus Nachversteuerung gesamt 21,2 Damit wurden nachversteuert: Aus 2004 80 Aus 2006 10 Nachversteuerungsverfangen bleiben: Aus 2006 40 Jahr 2009: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Verlust: 150), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+220), Entnahmen 80, Einlagen 30 Eigenkapitalabfall: Laufender Verlust (Gw) 0 Entnahmen -80 Betriebsnotwendige Einlagen +30 Eigenkapitalabfall 50 Variante 1 (Verlustausgleich): Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw (150 laufender Verlust + 50 Nachversteuerungsbetrag, maximal 40 noch offen) -110 Einkünfte aus VuV +220 Gesamtbetrag der Einkünfte +110 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz 110 Damit wurden nachversteuert: Aus 2006 40 Nachversteuerungsverfangen bleiben: 0 Variante 2 (Nachversteuerung): Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw (150 laufender Verlust) -150 Einkünfte aus VuV +220 Gesamtbetrag der Einkünfte +70 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz 70 Nachversteuerung von 40 (aus 2006) mit 20% (Halbsatz aus 2006), davon 50% ergibt Steuer aus Nachversteuerung: 4 Damit wurden nachversteuert: Aus 2006 40 Nachversteuerungsverfangen bleiben: 0 Jahr 2010: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufender Gewinn: 40), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (+130), Entnahmen 180, Einlagen 30 Eigenkapitalabfall: Laufender Gewinn (Gw) 40 Entnahmen -180 Betriebsnotwendige Einlagen +30 Eigenkapitalabfall 110 Gesamtbetrag der Einkünfte: Einkünfte aus Gw +40 Einkünfte aus VuV +130 Gesamtbetrag der Einkünfte +170 Zu versteuern sind: Mit dem Vollsatz 170 Nachversteuerung von 20 (aus 2006) mit 20% (Halbsatz aus 2006) ergibt Steuer aus Nachversteuerung: 4 9.2b.11 Außerkrafttreten (§ 124b Z 154 EStG 1988) 3860t Gemäß § 124b Z 154 EStG 1988 kann die Begünstigung letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 angewendet werden. Abweichend von der regulären Nachversteuerungsregelung (§ 11a Abs. 3 bis 6 EStG 1988) kann bei der Veranlagung 2009 eine Nachversteuerung sämtlicher bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt versteuerten Beträge, die noch nicht nachversteuert worden sind, erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Nachversteuerung dieser Beträge mit einem einheitlichen Pauschalsatz von 10% und kann die Begünstigung des § 11a EStG 1988 bei der Veranlagung 2009 nicht mehr angewendet werden. Im Hinblick darauf, dass die Begünstigung des § 11a EStG 1988 selbst betriebsbezogen konzipiert war, ist es zulässig, bei mehreren Betrieben (MU-Beteiligungen) nur hinsichtlich eines Betriebes (MU-Beteiligung) die pauschale Nachversteuerung für das Jahr 2009 in Anspruch zu nehmen. Wird die pauschale Nachversteuerung sämtlicher nachversteuerungshängiger begünstigt besteuerter Beträge mit 10% bei der Veranlagung 2009 in Anspruch genommen, kommt es zu keiner Nachversteuerung auf Grund eines Eigenkapitalabfalls im Jahr 2009. 3860u Wird von der pauschalen Nachversteuerung nicht Gebrauch gemacht, kann die Begünstigung des § 11a EStG 1988 letztmalig bei der Veranlagung 2009 in Anspruch genommen werden und hat eine Nachversteuerung nach Maßgabe des § 11a Abs. 3 bis 6 EStG 1988 in den Folgejahren zu erfolgen.
