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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2013 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

Ballveranstaltung, Ballbesuch 1489 Siehe Rz 4714, Stichwort "Ballbesuch". Begräbnis 1490 Kosten für das Begräbnis des Steuerpflichtigen sind keine Betriebsausgaben. Die Aufwendungen für das Begräbnis von im Dienst verunglückten Arbeitnehmern sind jedoch Betriebsausgaben. Beiträge 1491 Prinzipiell ergibt sich eine Abzugsfähigkeit nur bei unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit (VwGH 17.5.1989, 88/13/0038). Einzelfälle: Sportvereine: nicht abzugsfähig (VwGH 2.12.1970, 1223/70) Schulverein: nicht abzugsfähig (VwGH 24.11.1999, 99/13/0202) Autofahrerklub: siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614) Politische Parteien: siehe Rz 1420 sowie LStR 2002 Rz 239 Freiwillige Mitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Pflichtmitgliedschaft zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden: siehe Rz 1412 ff. Beratungskosten 1492 Siehe "Rechtsberatung" (Rz 1623), "Steuerberatung" (Rz 1646). Bereitstellungszinsen 1493 Zinsen für die Bereithaltung von Kapital bei Kreditzusagen sind sofort Betriebsausgaben und müssen nicht auf die voraussichtliche Kreditlaufzeit verteilt werden (zu verteilungspflichtigen Aufwendungen siehe Rz 1381 ff). Berufskleidung 1494 Siehe "Kleidung" (Rz 1577). Berufskrankheit 1495 Siehe "Krankheitskosten" (Rz 1581). Berufsrisikoversicherung 1496 Siehe "Versicherung" (Rz 1682) sowie Rz 1270. Berufsverbände 1497 Zur Abzugsfähigkeit der an diese geleisteten Beiträge siehe Rz 1412 ff. Beschädigung privater Wirtschaftsgüter 1498 Siehe "Verlust privater Wirtschaftsgüter" (Rz 1677). Besserungskapital 1499 Besserungskapital, das an Not leidende Unternehmen zum Zwecke ihrer Sanierung gezahlt wird oder in einem Forderungsnachlass besteht und im Falle der Besserung der wirtschaftlichen Situation dieses Unternehmens zurückgezahlt werden soll, ist grundsätzlich zu aktivieren; siehe hiezu auch Rz 2382 ff. Betreuung 1499a Siehe "Pflegetätigkeit", Rz 1616. Betriebsausflug des Personals 1500 Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (vgl. VwGH 15.11.1995, 92/13/0316). Zur Steuerfreiheit oder Steuerpflicht beim Dienstnehmer vgl. LStR 2002 Rz 78. Betriebsratsfonds 1501 Siehe Rz 1297. Betriebssteuern 1502 Siehe "Steuern" (Rz 1647). Betriebsunterbrechungsversicherung 1503 Siehe Rz 1271. Betrug eines Gesellschafters 1504 Kosten, die einem Gesellschafter aus seinem eigenen betrügerischen Vorgehen gegen seine Mitgesellschafter erwachsen, stellen für ihn keine Betriebsausgaben dar (VwGH 13.11.1953, 1262/51, betr. aus einer unredlichen Geschäftsführung resultierende Aufwendungen für einen Zivilrechtsstreit). Bewirtungskosten 1505 Siehe Rz 4814 ff.