Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
11.3.11 Steuerberatungskosten 4250a Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (VwGH 24.10.2002, 98/15/0145); siehe LStR 2002 Rz 561 ff.
