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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2013 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 24.07.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

5.5.3a Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988; ausgelaufen mit 2010) 1329a Ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung kann letztmalig in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Jänner 2011 beginnen. Zur Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 siehe Rz 8208 ff. Randzahlen 1329b bis 1329f: derzeit frei 5.5.3b Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung (§ 4 Abs. 4 Z 4b EStG 1988; ausgelaufen mit 2010) 1329g Ein Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung kann letztmalig in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Jänner 2011 beginnen. Zur Forschungsprämie für Auftragsforschung gemäß § 108c Abs. 2 Z 2 EStG 1988 siehe Rz 8209 ff. Randzahlen 1329h bis 1329l: derzeit frei